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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB der Firma Pagevision IT AG
Fabrikstrasse 30, 8152 Glattbrugg.
Gilt ebenfalls für Pagevision IT AG, Tellstrasse 31, 8004 Zürich.
Ver. 1.1, 1. Mai 2008

Geltungsbereich

Verkauf und Lieferung der Firma Pagevision IT AG (nachfolgend PAGEVISION genannt) unterliegt ausschliesslich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). Denen entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei den, wir hätten ausdrücklich und schriftlich Ihren Bedingungen zugestimmt.

Angebot

Die Angebote von PAGEVISION in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise erlangen erst nach Abgang einer Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung durch PAGEVISION eine Verbindlichkeit. Die Angaben in den Verkaufsunterlagen von PAGEVISION (Abbildungen, Masse, Gewichte wie auch sonstige Leistungen) gelten als Näherungswerte und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Preise

Die Preise verstehen sich grundsätzlich inkl. MwSt., unverpackt und exkl. Transportkosten ab Lager Glattbrugg / Zürich. Preisänderungen der Firma PAGEVISION bleiben in jedem Falle vorbehalten.

Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise sind bar, per Vorauskasse sowie beim Postversand auch per Nachnahme zu bezahlen. Öffentliche Institutionen können auf Rechnung beliefert werden. Rechnungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung wird ein Bankenüblicher Verzugszins verrechnet. Muss eine Betreibung eingeleitet werden sind gemäss OR 106 Umtriebsgebühren zu bezahlen. Diese richten sich nach fälligem Betrag und sind wie folgt festgelegt (in CHF):
fälliger Betrag ab 0.- bis 100.- => 49.- Umtriebsgebühren
fälliger Betrag ab 100.- bis 250.- => 69.- Umtriebsgebühren
fälliger Betrag ab 250.- bis 600.- => 99.- Umtriebsgebühren
fälliger Betrag ab 600.- bis 1200.- => 129.- Umtriebsgebühren
fälliger Betrag ab 1200.- bis 2000.- => 169.- Umtriebsgebühren
fälliger Betrag ab 2000.- => 229.- Umtriebsgebühren
Die Ware bleibt in jedem Falle bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PAGEVISION. Bei Nachnahmesendungen bleibt die Ware bis zur Bezahlung des Kunden beim Spediteur Eigentum von PAGEVISION, diese ist auch für die Versicherung der Ware verantwortlich.

Lieferung

Liefertermine sowie Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe von bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch PAGEVISION steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von PAGEVISION Zulieferanten und Hersteller. Der Kunde ist frühestens nach einem Lieferverzug von mind. 4 Wochen dazu berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
Die Versicherung der versandten Ware ist, wenn nicht anders vereinbart, Sache des Verkäufers.
In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche in jeglicher Form.
Sonderbauten sowie Spezialanfertigungen können nach Auftragsbestätigung durch PAGEVISION nicht mehr annulliert werden.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der PAGEVISION und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung beim Spediteur zu melden.
Bei auserwählten Produkten leistet PAGEVISION auch Heimlieferung. Genaue Details zu dieser Dienstleistung entnehmen Sie aus der Homepage (www.pagevision.ch).

Garantie

Die Garantie von PAGEVISION ausgelieferten Produkten beträgt, falls nicht anders vermerkt, 1 Jahr. Davon ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien. Dazu gehören auch Batterien.
PAGEVISION übernimmt keine Garantie für die gewünschte Zweckerfüllung bestimmter Produkte oder deren Funktionalität in Zusammenhang mit anderen Produkten.
Während der Garantiezeit behält sich PAGEVISION vor, Artikel welche nicht mehr zu reparieren sind durch einen gleichwertigen Ersatz auszutauschen. Die Garantiezeit wird dadurch nicht verlängert und gilt ab der ersten Rechnungsstellung.
Wird einen Datenträger bzw. ein kompletten Personal Computer zur Reparatur gebracht, ist PAGEVISION nicht für den Inhalt und die Verfügbarkeit der gespeicherten Daten verantwortlich. Der Kunde ist alleine für die Datensicherung verantwortlich.
PAGEVISION kann weder für direkte, noch indirekte Schäden des Kunden haftbar gemacht werden.
Der Kunde trägt die Kosten, für den Transport zu PAGEVISION.
Klageanspruch und Einrede verjähren mit dem Ablauf der Garantiefrist vollständig,
Garantieansprüche können nicht an Dritte weitergegeben werden.

Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen PAGEVISION, als auch gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von PAGEVISION ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

Gerichtsstand

Sämtliche Verpflichtungen beider Vertragspartner unterstehen dem schweizerischen Gesetz. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Bülach.