Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB der Firma Pagevision IT AG
Fabrikstrasse 30, 8152 Glattbrugg.
Gilt ebenfalls für Pagevision IT AG, Tellstrasse 31,
8004 Zürich.
Ver. 1.1, 1.
Mai 2008
Geltungsbereich
Verkauf und Lieferung der Firma
Pagevision IT AG (nachfolgend PAGEVISION genannt)
unterliegt ausschliesslich den vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB
genannt). Denen entgegenstehende oder von unseren AGB
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht
an, es sei den, wir hätten ausdrücklich und
schriftlich Ihren Bedingungen zugestimmt.
Angebot
Die Angebote von PAGEVISION in
Preislisten und Inseraten sind freibleibend und
unverbindlich. Die Preise erlangen erst nach Abgang
einer Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung durch
PAGEVISION eine Verbindlichkeit. Die Angaben in den
Verkaufsunterlagen von PAGEVISION (Abbildungen, Masse,
Gewichte wie auch sonstige Leistungen) gelten als
Näherungswerte und stellen keine Zusicherung von
Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich
und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Preise
Die Preise verstehen sich
grundsätzlich inkl. MwSt., unverpackt und exkl.
Transportkosten ab Lager Glattbrugg / Zürich. Preisänderungen
der Firma PAGEVISION bleiben in jedem Falle
vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind bar,
per Vorauskasse sowie beim Postversand auch per
Nachnahme zu bezahlen. Öffentliche Institutionen
können auf Rechnung beliefert werden. Rechnungen sind
innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Bei verspäteter Zahlung wird ein Bankenüblicher
Verzugszins verrechnet. Muss eine Betreibung
eingeleitet werden sind gemäss OR 106
Umtriebsgebühren zu bezahlen. Diese richten sich
nach fälligem Betrag und sind wie folgt festgelegt
(in CHF):
fälliger Betrag ab 0.- bis 100.- => 49.-
Umtriebsgebühren
fälliger Betrag ab 100.- bis 250.- => 69.-
Umtriebsgebühren
fälliger Betrag ab 250.- bis 600.- => 99.-
Umtriebsgebühren
fälliger Betrag ab 600.- bis 1200.- => 129.-
Umtriebsgebühren
fälliger Betrag ab 1200.- bis 2000.- => 169.-
Umtriebsgebühren
fälliger Betrag ab 2000.- => 229.- Umtriebsgebühren
Die Ware bleibt in jedem Falle bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum von PAGEVISION. Bei
Nachnahmesendungen bleibt die Ware bis zur Bezahlung
des Kunden beim Spediteur Eigentum von PAGEVISION,
diese ist auch für die Versicherung der Ware
verantwortlich.
Lieferung
Liefertermine sowie Lieferfristen
sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe
von bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch
PAGEVISION steht unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Belieferung von PAGEVISION Zulieferanten
und Hersteller. Der Kunde ist frühestens nach einem
Lieferverzug von mind. 4 Wochen dazu berechtigt, die
Bestellung zu annullieren.
Die Versicherung der versandten Ware ist, wenn nicht
anders vereinbart, Sache des Verkäufers.
In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen
Schadenersatzansprüche in jeglicher Form.
Sonderbauten sowie Spezialanfertigungen können nach
Auftragsbestätigung durch PAGEVISION nicht mehr
annulliert werden.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei
Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von
4 Tagen nach Warenerhalt der PAGEVISION und dem
Frachtführer schriftlich angezeigt werden.
Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung,
Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach
Eingang der Warensendung beim Spediteur zu melden.
Bei auserwählten Produkten leistet PAGEVISION auch
Heimlieferung. Genaue Details zu dieser Dienstleistung
entnehmen Sie aus der Homepage (www.pagevision.ch).
Garantie
Die Garantie von PAGEVISION
ausgelieferten Produkten beträgt, falls nicht anders
vermerkt, 1 Jahr. Davon ausgeschlossen sind
Verbrauchsmaterialien. Dazu gehören auch Batterien.
PAGEVISION übernimmt keine Garantie für die gewünschte
Zweckerfüllung bestimmter Produkte oder deren
Funktionalität in Zusammenhang mit anderen Produkten.
Während der Garantiezeit behält sich PAGEVISION vor,
Artikel welche nicht mehr zu reparieren sind durch
einen gleichwertigen Ersatz auszutauschen. Die
Garantiezeit wird dadurch nicht verlängert und gilt ab
der ersten Rechnungsstellung.
Wird einen Datenträger bzw. ein kompletten Personal
Computer zur Reparatur gebracht, ist PAGEVISION nicht
für den Inhalt und die Verfügbarkeit der gespeicherten
Daten verantwortlich. Der Kunde ist alleine für die
Datensicherung verantwortlich.
PAGEVISION kann weder für direkte, noch indirekte
Schäden des Kunden haftbar gemacht werden.
Der Kunde trägt die Kosten, für den Transport zu
PAGEVISION.
Klageanspruch und Einrede verjähren mit dem Ablauf der
Garantiefrist vollständig,
Garantieansprüche können nicht an Dritte weitergegeben
werden.
Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind
sowohl gegen PAGEVISION, als auch gegen die
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von PAGEVISION
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus
der Verwendung der Produkte wird jede Haftung
abgelehnt.
Gerichtsstand
Sämtliche Verpflichtungen beider
Vertragspartner unterstehen dem schweizerischen
Gesetz. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Bülach.